Was ist eigentlich der Absolventenverband ?
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:
- die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder
- die Pflege der Kameradschaft und des geselligen Frohsinns und
- die fachliche Fortbildung
Dieser Zweck soll erreicht werden durch:
- Vorträge, Versammlungen, gesellige Zusammenkünfte und sonstige Veranstaltungen
- Herausgabe eines Mitteilungsblattes
- Einrichtung einer Bibliothek usw.
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden aufgebracht durch:
- Mitgliedsbeiträge (derzeit € 15,00 pro Jahr für ordentliche Mitglieder)
- Erträgnisse aus Veranstaltungen
- Geschenke, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen (Spenden).
Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in:
1. ordentliche Mitglieder
Als ordentliche Mitglieder gelten jene physischen Personen, die an allen Rechten und Pflichten des Vereines teilnehmen. Sie werden ausschließlich aus den Absolventen der Handelsakademien und Handelsschulen Wels gebildet und erneuern sich ständig durch freiwilligen Zugang der jährlich Schulentlassenen.
2. außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die die Vereinszwecke zu fördern beabsichtigen, aber an den Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder nicht voll teilnehmen wollen.
3. Ehrenmitglieder
Personen, die sich um den Verein und seine Zwecke im besonderen Maße verdient gemacht haben, können über Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden bzw. können sie mit einer Ehrenurkunde, Silber-, Gold- oder Gold mit Brillanten-Merkur-Nadel ausgezeichnet werden.
4. Gründer
Als Gründer gelten Personen, welche den Vereinszweck durch eine einmalige Zuwendung eines Betrages, dessen Mindesthöhe die Generalversammlung bestimmt, fördern.
Die Rechte der Mitglieder:
Die ordentlichen Mitglieder besitzen das Stimmrecht in der Generalversammlung (die alle 3 Jahre stattfindet), sowie das aktive und passive Wahlrecht. Sowohl bei ordentlichen wie bei außerordentlichen Generalversammlungen ist eine Einberufungsfrist von mindestens 14 Tagen einzuhalten. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Die Mitglieder haben das Recht, Anträge für die Generalversammlung zu stellen, jedoch müssen diese spätestens 8 Tage vor Abhalten derselben beim Vorstand schriftlich eingelangt sein.
Der Vorstand des Absolventenverbandes:
Er besteht aus mindestens 8 Mitgliedern, und zwar:
- Dem 1. Präsidenten
- Dem 2. Präsidenten
- Dem Kassier
- Dem Kassier-Stellvertreter
- Dem Schriftführer
- Dem Schriftführer-Stellvertreter
- Zwei Kontrolloren.
Der Vorstand wird vom Präsidenten schriftlich oder mündlich einberufen. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das bei Beginn der nächstfolgenden Sitzung verlesen wird. Es gilt als genehmigt, wenn kein Einspruch erhoben wird.
Was geschieht im Absolventenverband mit den Mitgliedsbeiträgen und Spendengeldern?
Unterstützung diverser Schulaktivitäten, z.B. Kulturtage, Ballspenden, Anschaffung von Lernbehelfen und technischen Geräten;
Jährliche Gräberbetreuung verstorbener Professoren und Absolventen zu Weihnachten.
Gestaltung und Porto für den „WELSER MERKUR“, der 1/4-jährlich erscheinenden Verbandszeitung: In diesem „WELSER MERKUR“ werden die Geschehnisse rund um die Schule und den Absolventenverband berichtet und mit Fotos unterlegt. Ein beliebter Beitrag sind die „runden“ Klassentreffen, die immer ausführlich geschildert werden.
Der Absolventenverband ist damit so zu sagen das Bindeglied zwischen Schule und Berufsleben und jeder, der mehr oder weniger gerne in die Schule ging, freut sich sicher nach Jahren, immer wieder etwas von den ehemaligen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden zu hören. Dieses Zugehörigkeitsgefühl nimmt mit den Jahren ständig zu. Für die Schulabgänger der Handelsakademien und Handelsschulen und auch für die Maturanten der Hak für Berufstätige stellt der Absolventenverband Mappen mit einem Brief und Anmeldeformular für den Absolventenverband bereit. Jeder Schulabgänger kann daher dem Absolventenverband formlos beitreten.